Qualitätssicherung in der Lese-Rechtschreib-Förderung

Es gibt diverse Anbieter*Innen für die Behandlung von Lese-Rechtschreib-Störungen in Deutschland. Die Ansätze sind sehr vielfältig und reichen von Bachblütentherapie über die Versorgung mit Prismenbrillen bis hin zu gut evaluierten Lese-Rechtschreib-Therapieprogrammen. Für viele Therapieprogramme oder Therapieansätze gibt es jedoch keinerlei Wirksamkeitsnachweis. Aus diesem Grund wird von diesen Maßnahmen in der Leitlinie zur Behandlung der Lese-Rechtschreib-Störung explizit abgeraten. Die Vielzahl der Fördermöglichkeiten und Therapieansätze ist nicht nur für Laien schwierig bis unmöglich zu überblicken. Bislang gibt es keinerlei Qualitätssicherung für Therapieangebote oder Mindeststandards für Therapeut*Innen. So ist bei der Suche nach einer geeigneten Therapie nicht leicht zwischen seriösen und unseriösen Anbieter*Innen zu unterscheiden. Zudem gibt es zahlreiche Therapieprogramme, die auch in der Schulzeit nicht direkt das Lesen und Schreiben fördern. Ab Beginn der Schulzeit ist die Förderung der auditiven oder visuellen Wahrnehmung nicht mehr geeignet um die Fähigkeiten bei einer Lese-Rechtschreib-Störungen zu verbessern.

Die Leitlinie Lese-Rechtschreib-Störungen, das Buch von von Suchodoletz (2006) sowie die Auswahl eines Therapeuten oder einer Therapeutin mit einem Zertifikat des Bundesverbandes für Legasthenie und Dyskalkulie e.V. (Weiterbildungsstandard) stellen dabei jedoch eine hilfreiche Möglichkeit dar, eine gute Wahl zu treffen. Informieren Sie sich vorab über die Inhalte der Förderung, lassen Sie sich Förderprogramme explizit benennen und achten Sie darauf, dass Übungen zum Schreiben und Lesen im Vordergrund stehen.